Bautechnische Beweissicherung

Im Rahmen bautechnischer Beweissicherungsverfahren werden innerhalb eines vorab  festzulegenden Beweissicherungskorridors vor, während und nach den zur Ausführung gelangenden Bauarbeiten Zustandsdokumentationen, Schadensaufnahmen sowie Schadensbewertungen vorgenommen.

Zum Beweissicherungsumfang gehört meist die gesamte Infrastruktur innerhalb des Beweissicherungskorridors, wie z.B.

  • Straßen
  • Straßenverkehrsanlagen
  • Nutzflächen
  • Wohngebäude
  • gewerbliche Bebauung
  • Kulturbauten
  • Ingenieurbauwerke
  • Anlagen der Ver- und Entsorgung

Im Anschluss an die Begehungen zur Erstbeweissicherung vor Baubeginn erfolgt nach Auswertung der Begehungsprotokolle eine Zusammenfassung der für eine störungsfreie Bauausführung relevanten Schadensbilder und Baukonstruktionsmerkmale in einem Konfliktbericht, der den Projektbeteiligten zur Vermeidung von Bauablaufstörungen präsentiert wird.

In diesem Zusammenhang kann gleichermaßen rechtzeitig der erforderliche Umfang zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen, wie z.B. Schadenskartierungen, analoge bzw. digitale Rissbreitenüberwachung mittels Rissmonitoren, Erschütterungsmessungen, Lärmpegelmessungen, Feinstaubkonzentrationsmessungen, Setzungsmessungen, Deformationsmessungen abgestimmt werden.

Nach Bauende können im Projektverlauf entstandene bzw. zur Regulierung angezeigter Schadensbilder im Rahmen einer Schlussbeweissicherung aufgenommen und unter Berücksichtigung der insgesamt durch das Beweissicherungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse abschließend hinsichtlich möglicher projektrelevanter Verursachungs-beiträge bewertet werden.

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